Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 06/2019)

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer jeweiligen Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote/Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen führen zu einem verbindlichen Vertragsschluss, sofern wir den
Vertragsschluss schriftlich bestätigen oder die Bestellung durch Übersendung der Ware ausführen. Maßgeblich für
den Inhalt des Vertragsschlusses ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Unterlagen
Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, unabhängig
davon, von wem sie bereitgestellt werden, gelten nur als annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden
ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Zeichnungen, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen der Firma DELA
Zerspanung GmbH sind deren Eigentum und unterliegen deren Urheberrecht.
4. Lieferungen/Lieferzeiten/Fristen/Termine
Für den Umfang der Lieferungen, die Lieferzeit sowie eventuelle Fristen ist die schriftliche Auftragsbestätigung
maßgeblich. Eine Verbindlichkeit liegt nur dann vor, wenn dies auch ausdrücklich Gegenstand der
Auftragsbestätigung ist.
Beruht die Nichteinhaltung von Fristen und Terminen auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Streik oder
Aussperrung) verlängert sich die jeweilige Frist angemessen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung, Versand etc. Etwas anderes gilt nur
dann, wenn die ausdrückliche Verbindlichkeit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten ist.
Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig. Abweichende Regelungen gelten dann, wenn diese in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt sind.
Bei Zahlungsverzug unserer Vertragspartner und begründeten Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, berechtigt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen, auch wenn sich derartige
Erkenntnisse aus anderen Vertragsbeziehungen ergeben.
6. Versand/Gefahrübergang
Die zu bearbeitenden Werkstücke sind vom Auftraggeber auf seine Kosten und Gefahr anzuliefern und nach
Fertigstellung abzuholen. Übernehmen wir nach Maßgabe der Auftragsbestätigung die Verpackung und den
Versand, geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen auf den Auftraggeber über.
Versicherungsregelungen zur Versicherung der Ware gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und
Wasserschäden unterliegen stets der gesonderten Vereinbarung.
7. Mängelhaftung
Bei Mängeln der Ware sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, und zwar nach unserer Wahl durch Nachbesserung
oder durch Ersatzlieferung. Ein Rücktritt vom Vertrag kommt für unseren Vertragspartner erst dann in Betracht,
wenn eine Nacherfüllung oder eine anderweitige Regelung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist.
Schadensersatzansprüche werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit zulässig,
ausgeschlossen. Schadenersatz im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder im Falle der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt. Als zu erstattende Schäden kommen nur solche in Betracht, die
auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beruhen. Mangelfolgeschäden sind, soweit zulässig,
ausgeschlossen.
Bei Lohnarbeiten ist der Schadenersatz beschränkt auf den Wert unserer Leistung.
8. Eigentumsvorbehalt
a)
Der Liefergegenstand bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum.
b)
Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu
vermischen oder zu verbinden bis ein neues Werkstück (Endprodukt) entstanden ist. In diesem Falle erwerben wir
Miteigentum an dem Endprodukt in Höhe des Anteils, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten,
vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung ergibt. Sofern der Auftraggeber Alleineigentum an dem Endprodukt erwirbt, sind wir mit ihm darüber
einig, dass der Auftraggeber uns Miteigentum an diesem Endprodukt im Verhältnis es Wertes des verarbeiteten
Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
c)
Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder des Endprodukts tritt der Auftraggeber hiermit seinen
Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab.
Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des
Liefergegenstandes entspricht. Dieser uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
d)
Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der in diesem Abschnitt zu 8 (Eigentumsvorbehalt)
abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen
bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Vor Vorliegen eines wichtigen Grundes,
insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder
begründeten Anhaltspunkten für eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, sind wir berechtigt, die
Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem können wir in diesem Falle die
Sicherungsabtretung offenlegen, die uns abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der
Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber seinem Kunden zu verlangen.
e)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.
9. Schlussbestimmungen
a)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Dela Zerspanung GmbH
Silberkaute 1-3
57258 Freudenberg

 

Telefon: +49 2734 / 49 51 871

Fax: +49 2734 / 49 52 772